Vertragsverhältnis
1.1 Gegenstand,
1.1.1 Dieses Dokument enthält die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“), unter denen die etalytics GmbH („etalytics“) Dienstleistungen für ihre Kunden erbringt.
1.1.2 Gegenstand dieser AGB sind alle Dienstleistungen, die etalytics für seine Kunden erbringt. Dienstleistungen können die Bereitstellung von Hard- oder Software, Support oder anderen Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Plattform „etaOne“, dem „etaEdge“ -Gateway oder den verschiedenen Plattformmodulen (etaModule) von etalytics beinhalten.
1.1.3 Diese AGB gelten auch dann, wenn die Vertragspartner zukünftige Verträge über die Leistungen von etalytics schließen, ohne dass etalytics erneut auf diese AGB hinweist. Dies gilt insbesondere für Serviceangebote, die in Zukunft von etalytics erstellt werden. Etalytics bietet dem Kunden seine Dienstleistungen nur auf der Grundlage dieser AGB an.
1.1.4 Durch die Aufnahme dieser AGB werden etwaige frühere Allgemeine Geschäftsbedingungen von etalytics ersetzt.
1.2 Bestimmungen und Rangfolge
1.2.1 Der Vertragsinhalt richtet sich in erster Linie nach den im Angebot von etalytics getroffenen Bestimmungen, gefolgt von den unten aufgeführten Dokumenten in der jeweiligen Reihenfolge:
• „Modulbeschreibungen“ für das Angebot,
• weitere Leistungsbeschreibungen gemäß Abschnitt 1.2.2, • Benutzerhandbücher,
• diese AGB
1.2.2 Andere Leistungsbeschreibungen ergeben sich aus den von etalytics vor oder bei Vertragsschluss vorgestellten Merkmalen oder sonstigen Informationen zu einem Produkt oder einer Dienstleistung („Produktbeschreibungen“) und den Preislisten.
1.2.3 Die Leistungsbeschreibungen können auch den Umfang und die Modalitäten der Leistungserbringung festlegen. Leistungsbeschreibungen gelten nur, wenn sie von etalytics digital oder in Papierform als Texte oder Bilder zur Verfügung gestellt wurden. Mündliche Informationen stellen keine Leistungsbeschreibung dar, sofern sie nicht von etalytics schriftlich bestätigt wurden.
1.3 Zustandekommen von Verträgen
1.3.1 Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot von etalytics in Textform annimmt oder wenn etalytics dem Kunden gemäß Angebot den Zugang zur etaOne-Plattform gewährt und der Kunde beginnt, die Bereitstellungsdienste von etalytics zu nutzen.
1.3.2 Etalytics akzeptiert keine AGB des Kunden, die ganz oder teilweise von diesen AGB abweichen, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich vereinbart. Dies gilt auch, wenn etalytics in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Leistungen vorbehaltlos erbringt. Nur die Geschäftsleitung oder von der Geschäftsleitung von etalytics schriftlich bevollmächtigte Mitarbeiter sind zur Erteilung der Genehmigung befugt.
§2 Technische Grundlagen und Nutzungsbedingungen der Dienste
2.1 etalytics steht es frei, ihre Dienste umzusetzen und zu gestalten, sofern die Leistungsbeschreibungen keine spezifischen Anforderungen enthalten. Dies gilt auch für die Einhaltung von Normen (z. B. DIN, ISO, BSI).
2.2 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die technischen und sonstigen Voraussetzungen für die Nutzung der Dienste von etalytics, insbesondere die Anforderungen an die IT-Ressourcen („Systemanforderungen“), zu ermitteln und vor der Nutzung der Dienste festzulegen. Dies gilt nicht, wenn etalytics die technische Machbarkeit hinsichtlich der spezifischen Systeme oder der Systemanforderungen beim Kunden als eigene Leistung geprüft hat.
2.3 etalytics kann die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen von Fall zu Fall mitteilen, in die Leistungsbeschreibungen aufnehmen oder auf ihren digitalen Informationsplattformen bereitstellen. Die von etalytics veröffentlichten Systemanforderungen sind zum Zeitpunkt der Veröffentlichung unverbindliche Mindestanforderungen für die Nutzung der Dienste von etalytics. etalytics ist von eigenen (Nach-) Leistungspflichten und (Mangel-) Haftung befreit, soweit sie durch die Nichteinhaltung der Mindestanforderungen nicht erheblich beeinträchtigt werden.
2.4 Die Systemanforderungen werden von etalytics von Zeit zu Zeit an den technischen Fortschritt angepasst und stellen nicht die Merkmale der Dienstleistungen von etalytics für die gesamte Vertragslaufzeit dar. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, unmittelbar vor der Zustimmung zu (weiteren) Dienstleistungen zu überprüfen, ob sich die Systemanforderungen oder Systemempfehlungen geändert haben. Dies gilt auch, wenn etalytics Kenntnis von der beabsichtigten Nutzung der Dienste von etalytics durch den Kunden erlangt.
2.5 Sofern etalytics in den Leistungsbeschreibungen die für ein Produkt erforderlichen Systemanforderungen bereitstellt, liegt es in der alleinigen Verantwortung des Kunden, die Kompatibilität zu überprüfen und sicherzustellen, falls diese von der Empfehlung abweichen.
2.6 etalytics ist nur für die ausdrücklich und spezifisch vereinbarten Komponenten verantwortlich. Zusätzliche Software, Hardware, Zugangs-, Telekommunikations- oder Datendienste, andere Dienste oder Gegenstände, die erforderlich sind, um die Dienste von etalytics mit den Systemen des Kunden zu verbinden oder zu installieren oder die Dienste von etalytics zu nutzen, müssen vom Kunden auf eigene Kosten beschafft und bereitgestellt werden. Dies gilt insbesondere für Racks, Anschlüsse und Patch- oder andere Kabel. Stellt etalytics dennoch solche Komponenten zur Verfügung, werden diese zu den allgemeinen Preisen von etalytics berechnet.
2.7 Um bestimmte Funktionen nutzen zu können, sind Datenschnittstellen zu den Sensoren und Aktoren des Kunden erforderlich. etalytics bietet die Datenverarbeitung über bestimmte branchenübliche Protokolle an. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob die von ihm verwendeten Sensoren und Aktoren über die von etalytics angebotenen Schnittstellen kommunizieren können und die Standardprotokolle korrekt implementiert haben.
2.8 Um einen reibungslosen Betrieb von MetaOne zu gewährleisten, übermittelt die Software regelmäßig technische Kennzahlen und Logdateien an Metalytics. Bei dieser Übertragung handelt es sich um Daten, die ausschließlich technischer Natur sind und keine sensiblen oder persönlichen Informationen enthalten. Die Daten werden verwendet, um die Leistung der Software zu verbessern, Fehler zu diagnostizieren und die präventive Wartung zu erleichtern.
3.1 Allgemein
3.1.1 Die ETAOne-Plattform ist eine Software zur Überwachung, Analyse, Modellierung und mathematischen Optimierung von Energiesystemen und -anlagen. Sie bietet Funktionen zur Erfassung, Speicherung und Auswertung von Zeitreihen und Metadaten über verschiedene Module.
3.1.2 etalytics bietet verschiedene Alternativen für die Bereitstellung von Software an:
• Auf den IT-Ressourcen des Kunden installierte Software („On-Premise“)
• Zugriff auf die Funktionen der Software über das Internet (Software as a Service, „SaaS“)
• Auf der Hardware vorinstallierte Software.
3.1.3 Gegenstand der Softwareüberlassung ist immer die aktuelle Version des Programms.
3.1.4 Jegliche Dokumentation, die über die Kommentare und Erläuterungen in der Software selbst hinausgeht, wird nur zur Verfügung gestellt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
3.2 Änderungen, neue Programmversionen
3.2.1 etalytics ist berechtigt, die Software jederzeit zu ändern, zu erweitern oder anzupassen, auch durch Updates, neue Versionen oder den Austausch von Software- oder Hardwarekomponenten. Solche neuen Programmversionen können auch zu Änderungen der technischen Voraussetzungen für die Nutzung führen. Aktualisierungen können sich auch auf Funktionen, Algorithmen und Berechnungsmethoden auswirken, indem sie diese einschränken oder entfernen.
3.2.2 Bei automatisierten Updates von Softwarekomponenten, wie etwa in SaaS, liegt es in der Verantwortung des Kunden, zu überprüfen, ob Updates relevante Änderungen enthalten. etalytics kann auf digital zugängliche Informationen, insbesondere im Internet, verweisen, um Änderungen durch Updates anzuzeigen.
3.2.3 Die manuelle Installation einer neuen Programmversion erfordert eine Vorankündigungsfrist von mindestens 14 Tagen. etalytics ist jedoch berechtigt, die Kündigungsfrist zu verkürzen oder darauf zu verzichten, wenn Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Integrität der informationstechnologischen Systeme von etalytics erforderlich sind und eine längere Wartezeit als unangemessen erachtet wird. In solchen Fällen wird etalytics dies so schnell wie möglich unverzüglich mitteilen.
3.2.4 Ist der Kunde der Ansicht, dass seine berechtigten Interessen durch eine neue Programmversion unangemessen beeinträchtigt werden, hat er etalytics unverzüglich schriftlich über die negativen Auswirkungen zu informieren, um etalytics Gelegenheit zu geben, die Auswirkungen zu mildern oder zu beseitigen. Neue Programmversionen, die zur Aufrechterhaltung der Sicherheit oder Integrität der informationstechnischen Systeme von etalytics erforderlich sind, gelten als angemessen. Wenn die Installation einer neuen Programmversion für den Kunden unzumutbar ist, kann etalytics weiterhin Dienste auf der Grundlage der alten Programmversion erbringen oder den Vertrag kündigen, falls die Fortsetzung für etalytics unzumutbar wird.
3.2.5 Neue Programmversionen dürfen nur mit der zuletzt bereitgestellten Programmversion kompatibel sein, es sei denn, die Parteien vereinbaren ausdrücklich eine andere Programmversion als Grundlage für weitere Aktualisierungsdienste (Fork).
3.3 Besondere Bestimmungen für SaaS
3.3.1 Im Fall von SaaS besteht der Service in der Bereitstellung des Zugangs zur etaOne-Plattform für die Nutzung von Softwarefunktionalitäten. etalytics betreibt die etaOne-Plattform auf einer externen IT-Infrastruktur (Cloud) und stellt dem Kunden über ein Benutzerkonto einen Internetzugang zu den Softwarefunktionalitäten zur Verfügung.
3.3.2 Ein bestimmtes Speicherkontingent für Betriebsdaten ist in der SaaS-Bereitstellung enthalten, und der Umfang ist im Angebot angegeben. Wird das Speicherkontingent überschritten, muss der Kunde den zusätzlichen Speicherplatz gemäß der aktuellen Preisliste bezahlen.
3.4 Besondere Bestimmungen für On-Premises-Lizenzen
3.4.1 On-Premises-Lizenzen beinhalten die Installation von Software in laufender Form auf den IT-Ressourcen des Kunden.
3.4.2 Die Installation wird von etalytics remote beim Kunden durchgeführt. Der Kunde hat geeignete IT-Ressourcen gemäß den spezifizierten Systemanforderungen für den vereinbarten Installationstermin bereitzustellen und etalytics den Fernzugriff für die Installation zu gewähren. Der Kunde muss außerdem sicherstellen, dass während der Installation ein sachkundiger Administrator zur Verfügung steht, der die bereitgestellten IT-Ressourcen erklärt oder Fragen von etalytics beantwortet.
3.5 Nutzungsrechte
3.5.1 Die Software und die dazugehörige Dokumentation sind rechtlich geschützt. Urheberrechte und andere geistige Eigentumsrechte, Patente, Markenrechte (einschließlich Marken und Titel), alle anderen gewerblichen Schutzrechte und geistigen Eigentumsrechte an der Software und Dokumentation, die etalytics dem Kunden bei der Vertragsanbahnung oder -ausführung zur Verfügung stellt oder zugänglich gemacht hat, stehen ausschließlich etalytics zu.
3.5.2 Jede Nutzung der Software, die nicht ausdrücklich gestattet oder zur Erreichung des Vertragszwecks nicht erforderlich ist, ist untersagt.
3.5.3 Der Kunde ist berechtigt, die Software während der Vertragslaufzeit für unternehmensinterne Zwecke zu nutzen.
3.5.4 Die Nutzungsrechte sind nicht exklusiv und auf die Dauer des Nutzungsvertrages begrenzt.
3.5.5 Bei der Bereitstellung der Software als SaaS erhält der Kunde die Möglichkeit, die Funktionalitäten der Software über das Internet zu den vertraglich festgelegten Zwecken zu verwalten oder zu nutzen. Die Software wird nicht auf den Computern des Kunden bereitgestellt, und der Kunde erwirbt keine Eigentumsrechte an der Software. Insbesondere ist der Kunde nicht berechtigt, die Software herunterzuladen, zu speichern, zu vervielfältigen oder zu modifizieren.
3.5.6 Wenn die Bereitstellung als „On-Premise“ erfolgt, ist der Kunde nur berechtigt, die installierte, unveränderte Software für die vereinbarten Zwecke zu verwenden. Jede weitere Installation oder unabhängige Vervielfältigung der Software, einschließlich des Klonens, ist untersagt.
3.5.7 Der Kunde erwirbt keine gesonderten Rechte an der auf der Hardware bereitgestellten Software. Die Software darf nur für den vorgesehenen Zweck der Hardware verwendet werden.
3.5.8 Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software in einer Weise zu verändern, zu modifizieren oder in sonstiger Weise in die Software einzugreifen, die von der vereinbarten Nutzung abweicht.
3.5.9 Dem Kunden ist es nicht gestattet, die Software ganz oder teilweise an Dritte zu übertragen, einem Dritten das Recht zur Nutzung der Software einzuräumen oder die Software im Namen eines Dritten zu nutzen, es sei denn, die Nutzungsvereinbarung oder die Leistungsbeschreibung erlauben dies ausdrücklich.
3.5.10 Die Übertragung von Kundenrechten an einem gesamten Softwarepaket oder Teilen davon sowie alle anderen Nutzungshandlungen, einschließlich Vermietung, Verleih und Vertrieb in physischer oder nichtkörperlicher Form, sind nicht gestattet. Die Rechte des Kunden an Programmkopien, bei denen die Erschöpfung eingetreten ist, bleiben unberührt.
3.5.11 Der Kunde haftet für jegliche Nutzung durch Dritte, wenn diese die vom Kunden zur Verfügung gestellten Zugangs- und Nutzungsmöglichkeiten nutzen, sofern dies dem Kunden zuzurechnen ist. Dies gilt insbesondere für die Nutzung gesondert kostenpflichtiger Dienste.
3.5.12 Das Kopieren und Verändern, Übermitteln, Veröffentlichen oder sonstige missbräuchliche Nutzung aller angebotenen Dienste durch den Kunden oder Dritte ist untersagt, es sei denn, etalytics hat eine solche Nutzung ausdrücklich und schriftlich freigegeben. Die Veröffentlichung liegt im Ermessen von etalytics.
3.5.13 Ist der Kunde gesetzlich berechtigt, Sicherungskopien zu erstellen und wurde keine anderslautende Vereinbarung getroffen, darf der Kunde die Software vervielfältigen, um die für den sicheren Betrieb erforderlichen Sicherungskopien zu erstellen. Die Sicherungskopien müssen als solche gekennzeichnet sein und mit dem Copyright-Hinweis von etalytics gekennzeichnet bleiben.
3.5.14 Urhebervermerke auf oder in Software oder Dokumentation dürfen nicht gelöscht, verändert oder anderweitig unterdrückt werden.
3.5.15 Besitzt der Kunde rechtmäßig Originaldatenträger oder Sicherungskopien der Software, sind diese sicher aufzubewahren und vor unberechtigtem Zugriff zu schützen.
3.5.16 etalytics kann die Nutzung oder den Zugriff des Kunden auf die Software vorübergehend oder dauerhaft untersagen, sperren und/oder beenden, wenn der Kunde seine Nutzungsrechte erheblich überschreitet, gegen Bestimmungen zum Schutz vor unberechtigter Nutzung verstößt oder eine unbefugte Nutzung gemäß Ziffer 8 vornimmt. etalytics hat dem Kunden nach Möglichkeit eine angemessene Frist zur Abhilfe zu setzen. Ein Nutzungsverbot oder eine Sperrung stellt nicht gleichzeitig eine Kündigung des Vertrags dar. Nach dem Nutzungsverbot muss der Kunde etalytics die Einstellung der Nutzung schriftlich bestätigen. etalytics behält sich das Recht vor, Schadensersatz für die vertragswidrige Nutzung und/oder weitere Ansprüche zu verlangen. Der Kunde hat das Recht, die Nutzung oder den Zugang erneut zu nutzen, wenn er nachweisen kann, dass er die vertragswidrige Nutzung eingestellt und wirksame Maßnahmen ergriffen hat, um eine zukünftige vertragswidrige Nutzung zu verhindern.
3.5.17 Der Kunde hat keinen Anspruch auf Zurverfügungstellung des Quellcodes der Software und erhält keine Nutzungs- oder sonstigen Verwertungsrechte daran. Bibliotheken, Treiber, Dokumentationen und Benutzerhandbücher unterliegen ebenfalls nur dann der Einräumung von Nutzungsrechten, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Das Recht des Kunden auf Fehlerkorrektur besteht nur, wenn etalytics Gelegenheit erhalten hat, den Fehler selbst zu beheben, und dies nicht innerhalb einer unangemessenen Frist getan hat.
3.5.18 Die Rechte des Kunden beziehen sich stets auf die aktuelle Version der von etalytics zur Verfügung gestellten Software. Hat etalytics dem Kunden eine neue Version der Software zur Verfügung gestellt, endet die Berechtigung zur Nutzung der Vorgängerversion. Solange der Kunde berechtigt ist, keine neue Version der Software zu installieren, bleibt er berechtigt, die alte Version zu verwenden.
3.5.19 Nach Beendigung der Nutzungsrechte des Kunden hat der Kunde alle von etalytics zur Verfügung gestellten Kopien oder Installationen der Software unwiderruflich zu löschen, es sei denn, der Kunde ist gesetzlich verpflichtet oder berechtigt, sie für einen längeren Zeitraum aufzubewahren. In solchen Fällen entsteht die Pflicht zur Löschung unmittelbar nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist. Der Kunde muss die Löschung auf Anfrage gegenüber etalytics schriftlich bestätigen. Der Kunde hat kein Recht, die Software nach Ablauf der Nutzungsrechte zurückzubehalten.
3.5.20 Der Kunde darf die Schnittstellen der Software nur innerhalb der Grenzen und unter Einhaltung aller Bestimmungen des § 69e UrhG dekompilieren und erst, nachdem er etalytics schriftlich über seine Absicht zur Dekompilierung informiert und die erforderlichen Informationen mit einer Frist von mindestens 2 Wochen angefordert hat. Alle Kenntnisse und Informationen, die der Kunde während des Dekompilierungsprozesses erlangt, sind streng vertraulich zu behandeln und dürfen nur mit ausdrücklicher, schriftlicher, vorheriger Zustimmung von etalytics weitergegeben werden. Vor der Einschaltung Dritter muss der Kunde eine schriftliche Erklärung des Dritten einholen, in der er sich verpflichtet, alle durch die Dekompilierung erhaltenen Informationen strikt vertraulich zu behandeln. § 69e Absatz 2 des deutschen Urheberrechtsgesetzes bleibt unberührt
3.6 Support- und Servicelevel
Supportleistungen unterliegen den Bestimmungen in Anhang A „Service Level Agreement“.
§4 Bereitstellung des Gateways für eine begrenzte Zeit
4.1 Die Bestimmungen dieses Abschnitts gelten zusätzlich zu anderen Klauseln in Bezug auf die Bereitstellung des ETAEdge IIoT-Gateways („Gateway“) und haben Vorrang vor diesen.
4.2 Der Kunde kann den Vertrag wegen Nichtgewährung der vertragsgemäßen Nutzung erst kündigen, nachdem etalytics eine angemessene Gelegenheit zur Mängelbeseitigung gegeben wurde und die Versuche gescheitert sind.
4.3 Der Kunde haftet für alle Schäden, die bei der Rückgabe im Gateway vorhanden sind, es sei denn, er kann nachweisen, dass er für den Schaden nicht verantwortlich ist.
4.4 Jegliche Nutzung des Gateways nach Beendigung des Vertrags ist untersagt. Nutzt der Kunde das Gateway ohne Zustimmung von etalytics weiter, hat er etalytics die von etalytics generell für eine solche Nutzung geforderte Vergütung zu zahlen, es sei denn, der Kunde kann etalytics einen wesentlich geringeren Schaden nachweisen. Weitergehende Schadensersatzansprüche von etalytics bleiben unberührt.
4.5 Installation
4.5.1 Der Kunde erhält das Gateway innerhalb eines Monats nach Vertragsschluss, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die Installation kann entweder vom Kunden selbst unter Anleitung von etalytics oder auf Wunsch des Kunden von etalytics als zusätzliche Dienstleistung gemäß der aktuellen Preisliste durchgeführt werden.
4.5.2 Im Falle der SaaS-Bereitstellung ist für die Installation eine Internetverbindung erforderlich.
4.5.3 Bei der Bereitstellung vor Ort erfordert die Installation den Zugriff auf den eigenen Server des Kunden.
4.5.4 Der Zugang zu anderen relevanten Einrichtungen, Sensoren, Aktoren und Zählern des Kunden, die von der Plattform gesteuert oder gelesen werden sollen, ist ebenfalls erforderlich.
4.6 Wartung, Mängelbehebung und Aktualisierung
4.6.1 etalytics wird das Gateway während des Bereitstellungszeitraums warten. Die Wartung umfasst technischen Support, die Bereitstellung von Updates, Informationen und Unterstützung bei der Nutzung.
4.6.2 etalytics ist berechtigt, Wartungsmaßnahmen auch dann durchzuführen, wenn der Kunde die Behebung eines Defekts an der Hardware verlangt.
4.6.3 Die Hardwarewartung kann die Installation von Updates auf den bereitgestellten Geräten oder den Austausch von Geräten oder Komponenten umfassen. Der Kunde ist verpflichtet, jede angemessene Mitarbeit bei der Hardwarewartung zu leisten, einschließlich, aber nicht beschränkt auf:
• Fernzugriff aktivieren
• Komponenten austauschen
• Beschreibung von Störungen
• Anpassungen zur Fehlerkorrektur vornehmen
• Bereitstellung von geeignetem Personal für die Fehleranalyse
4.6.4 etalytics ist berechtigt, zu Wartungszwecken Änderungen am bereitgestellten Gateway vorzunehmen. Verbesserungen dürfen nur vorgenommen werden, wenn sie für den Kunden zumutbar sind und die vertragsgemäße Nutzung der Hardware nicht beeinträchtigen.
4.6.5 Mit Zustimmung des Kunden kann etalytics die Hardware oder einzelne Komponenten zum Zwecke der Mängelbehebung austauschen. Der Kunde darf seine Zustimmung nicht unangemessen verweigern und angemessen mitwirken, wobei er die Bestimmungen in 4.6.3 sinngemäß befolgt.
4.6.6 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, etalytics etwaige Mängel, Störungen oder Schäden unverzüglich mitzuteilen. Unterlässt der Kunde es, Etalytics zu benachrichtigen, verwirkt er seine Rechte, wenn er die vereinbarte Vergütung für die betroffene Dienstleistung vollständig und vorbehaltlos für mindestens 3 Monate zahlt.
4.7 Übertragung
4.7.1 Ohne vorherige ausdrückliche Zustimmung von etalytics ist es dem Kunden nicht gestattet, das Gateway an Dritte zu übertragen, zu verkaufen, zu vermieten oder sonst dauerhaft oder vorübergehend darüber zu verfügen oder Dritten das Recht einzuräumen, das Gateway zu nutzen.
4.7.2 Die Verwendung durch Mitarbeiter des Kunden oder andere Dritte, vorbehaltlich der Anweisungen des Kunden im Rahmen des vorgesehenen Verwendungszwecks, ist stets zulässig.
§5 Qualität der KI-Dienste, -Modelle und -Berechnungen
5.1 Die Dienste von etalytics können auf komplexen Algorithmen, Modellen, mathematischen Formeln oder Methoden der Künstlichen Intelligenz („KI“) basieren. Bei diesen Grundlagen können Fehler bei der Implementierung, Konfiguration, Präsentation und Interpretation auftreten. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die Eignung, Richtigkeit und das Fehlen unerwünschter Merkmale in den von ihm gesammelten und über die Dienste von etalytics verarbeiteten Daten zu überprüfen.
5.2 Der Kunde führt eine angemessene Plausibilitäts- und Stichprobenprüfung der Ergebnisse der Dienstleistungen von etalytics („Berechnungsergebnisse“) durch, insbesondere bevor wirtschaftliche Entscheidungen auf Berechnungsergebnisse gestützt werden.
5.3 etalytics unterstützt den Kunden bei der Erstellung eines Sicherheitskonzepts zur Minderung von Risiken, die sich aus der Verwendung von Berechnungsergebnissen ergeben. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, die geeigneten technischen und organisatorischen Maßnahmen zum Schutz vor Schäden zu ermitteln, die durch die Verwendung fehlerhafter oder unerwünschter Berechnungsergebnisse entstehen können, das Sicherheitskonzept umzusetzen und es in angemessenen Abständen zu überprüfen. etalytics ist nicht in der Lage und nicht verpflichtet, die entsprechenden Risiken zu identifizieren und die getroffenen Maßnahmen im Hinblick auf diese Risiken zu bewerten.
5.4 Wenn die Dienstleistungen von etalytics auf eine Optimierung abzielen, sollte davon ausgegangen werden, dass dies, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, nur die Annäherung bestimmter Merkmale der verarbeiteten Daten an einen Zielwert beinhaltet. Optimierung ist daher ein mathematischer Prozess. Jede Interpretation oder Anwendung auf Ziele, die über die Daten hinausgehen, erfordert eine gründliche Analyse ihrer Bedeutung.
5.5 Werden KI-Methoden eingesetzt, um Muster zu erkennen, Aussagen oder Prognosen aus Daten abzuleiten, liegt es in der Verantwortung des Kunden, die Eignung für seine eigenen Zwecke zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf die Fehlertoleranzen der Erkennung und Prognose. Methoden des maschinellen Lernens leiten Ergebnisse aus Kriterien ab, die möglicherweise nicht sofort verständlich sind. Daher garantiert etalytics nicht, dass die Ergebnisse eine bestimmte Qualität der verarbeiteten Daten aufweisen.
5.6 etalytics setzt künstliche Intelligenz (KI) ein, um die Funktionalität der etaOne-Software kontinuierlich zu verbessern. Zu diesem Zweck autorisierte etalytics, gelernte Parameter aus KI-Modellen zu extrahieren und sie für die Produktentwicklung zu verwenden sowie KI-Modelle und die gewonnenen Lernparameter zwischen verschiedenen Kundeninstallationen auszutauschen, um die Effektivität und Effizienz der Modelle zu erhöhen. Die Verwendung dieser Modelle und Parameter trägt erheblich zur Produktverbesserung bei und ermöglicht es etalytics, kontinuierlich verbesserte Lösungen anzubieten, die speziell auf die Anforderungen vergleichbarer Energiesysteme zugeschnitten sind. Die Rechte an den erlernten Parametern und den weiterentwickelten KI-Modellen verbleiben bei etalytics.
§ 6 Pflichten des Kunden, insbesondere Mitwirkungspflichten
6.1 Der Kunde hat mindestens einen kompetenten Ansprechpartner zu benennen, der im Namen des Kunden rechtsverbindliche Erklärungen abgeben kann oder
beschleunigt solche Erklärungen rechtzeitig. Das
Die Kontaktperson sollte mit der IT-Infrastruktur und Software des Kunden vertraut sein.
6.2 Der Kunde erklärt, dass alle im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss gemachten Angaben wahrheitsgemäß und vollständig sind. Alle Änderungen dieser Informationen, die für das Vertragsverhältnis relevant sind, müssen etalytics unverzüglich und ohne Aufforderung mitgeteilt werden. Dies gilt insbesondere für Informationen, die über die Eignung des Kunden zur Nutzung der etalytics-Dienste entscheiden.
6.3 Der Kunde hat etalytics bei der Erbringung der Dienstleistungen angemessen zu unterstützen, insbesondere durch zeitnahe Beantwortung von Anfragen und Mitarbeit, wie in den Leistungsbeschreibungen angegeben. Der Kunde sollte etalytics proaktiv über vorhersehbare Verzögerungen in der Zusammenarbeit oder andere Hindernisse bei der Leistungserbringung in seinem Bereich informieren.
6.4 Der Kunde hat seine Systemumgebung auf dem neuesten Stand zu halten. Vor der Aktualisierung von Komponenten muss der Kunde jedoch die Kompatibilität mit den Diensten von etalytics sicherstellen.
6.5 Der Kunde hat angemessene Vorkehrungen für den Umgang mit Störungen oder Ausfällen der Dienste von etalytics zu treffen, insbesondere in Fällen, in denen ein Produkt ganz oder teilweise nicht ordnungsgemäß funktioniert oder die Verfügbarkeit einer Dienstleistung eingeschränkt ist. Der Kunde ist insbesondere für die regelmäßige und fallspezifische Datensicherung und Störungsbehebung verantwortlich. Fallspezifische Datensicherungen sind erforderlich, insbesondere vor allen Terminen für Fernwartungen, Fernzugriffe oder Aktivitäten vor Ort durch etalytics zum Zwecke der Aktualisierung, Änderung oder Konfiguration von Software. Es liegt in der Verantwortung des Kunden, Daten, die für die Übertragung an das Gateway oder die Plattform vorgesehen sind, nach eigenem Ermessen zu sichern.
6.6 Vor der Meldung von Störungen, der Inanspruchnahme von Supportleistungen oder der Geltendmachung von Mängeln hat der Kunde in zumutbarem Umfang die von etalytics oder anderen Anbietern zur jeweiligen Dienstleistung bereitgestellten Informationen, insbesondere Anleitungen zur Fehlerbehebung, zu prüfen.
6.7 Der Kunde muss etalytics bei allen Terminen ausdrücklich auf besondere Risiken, insbesondere in Bezug auf die Verfügbarkeit oder Integrität der Daten, hinweisen, die bei der Erbringung von Dienstleistungen entstehen könnten.
6.8 Wenn die Installation, Konfiguration, der Austausch von Hardware, Software oder eine andere Dienstleistung fällig ist, muss der Kunde sicherstellen, dass etalytics zum vereinbarten Termin freien Zugang zu den betroffenen Räumlichkeiten und Racks erhält. Der Kunde muss auch vor Ort einen geeigneten Ansprechpartner zur Verfügung stellen, der technische Fragen zur vorhandenen Infrastruktur beantworten kann und über die notwendigen Kenntnisse und Rechte verfügt, um Anpassungen oder Installationen an den Systemen des Kunden vorzunehmen oder alternativ den Fernzugriff (digitaler Zugriff) zu ermöglichen. Für Aktivitäten vor Ort muss etalytics über einen Arbeitsplatz mit Internet- und Stromanschluss sowie Benutzerdaten für Verwaltungszwecke verfügen.
6.9 Alle spezifischen Vorschriften des Kunden, die für die Aktivitäten von etalytics oder die seiner Mitarbeiter am Geschäftssitz des Kunden oder für den Zugriff auf die IT-Ressourcen des Kunden gelten sollen (z. B. Sicherheitsrichtlinien, Autorisierungskonzepte, Bestimmungen für Aktivitäten vor Ort, Vertraulichkeitsvereinbarungen), müssen etalytics vom Kunden rechtzeitig, mindestens 2 Wochen vor einem Servicetermin, mitgeteilt werden. Die Mitarbeiter von etalytics sind nicht befugt, etalytics zu vertreten zu solchen Angelegenheiten vor Ort.
6.10 Der Kunde stellt die erforderlichen (Fach-) Informationen, Testdaten, Materialien und Dokumentationen (im Folgenden „Kundenmaterial“ genannt) in dem von etalytics geforderten Format zur Verfügung. etalytics vernichtet dieses Kundenmaterial, wenn es nicht mehr für vertragliche oder gesetzliche Zwecke benötigt wird, sofern nichts anderes vereinbart ist.
6.11 Es obliegt dem Kunden, die Zulässigkeit des Verwendungszwecks der Dienste und Serviceergebnisse von etalytics und deren Eignung für den vorgesehenen Verwendungszweck, insbesondere in wirtschaftlicher Hinsicht, zu prüfen. Eine solche Prüfung als Zusatzleistung nimmt etalytics nur nach ausdrücklicher Vereinbarung für bestimmte Nutzungen vor.
6.12 Der Kunde ist verpflichtet, dafür zu sorgen, dass Erfüllungs- und Erfüllungsgehilfen die Verpflichtungen aus diesem Abschnitt 6 gegenüber etalytics einhalten.
6.13 etalytics ist nicht verantwortlich für Leistungseinschränkungen, die auf einer Pflicht- oder Obliegenheitsverletzung des Kunden beruhen, es sei denn, etalytics hat die Verletzung vorsätzlich oder grob fahrlässig zu vertreten. Kommt der Kunde mit der Mitwirkung in Verzug oder unterlässt er die ordnungsgemäße Mitwirkung, kann etalytics eine angemessene Entschädigung, einschließlich allfälliger Bereitschaftskosten, verlangen. Sonstige Rechte von etalytics aus Verzug oder Pflichtverletzung des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche, bleiben unberührt.
6.14 Der Kunde hat gelieferte oder bereitgestellte Waren und Dienstleistungen unverzüglich zu prüfen und zu verifizieren. Gegebenenfalls gilt § 377 des Handelsgesetzbuches (HGB).
§7 Verfügbarkeit
7.1 Soweit etalytics die Verfügbarkeit von SaaS-Diensten angibt oder vereinbart, gilt dies in der Regel als Zielvereinbarung. Die Verfügbarkeit ist abhängig von Diensten Dritter, die außerhalb des Verantwortungsbereichs von etalytics liegen, für die etalytics keine Haftung übernimmt. Ausschlaggebend für die Verfügbarkeit ist, dass die Plattform oder ein bestimmtes Programm auf dem von etalytics verwendeten Server läuft und reagiert. Nicht von der Verantwortung umfasst sind insbesondere die Hard- und Softwareumgebung auf Seiten des Kunden oder der Nutzer sowie die Übertragungswege.
7.2 Zeiten der Nichtverfügbarkeit, die auf notwendige Updates, Wartungs- und Servicearbeiten an IT-Ressourcen zurückzuführen sind („Ausfallzeiten“), werden für die Berechnung der Verfügbarkeit als Ausfallzeiten gewertet. etalytics wird sich bemühen, Ausfallzeiten in Zeiten geringer Auslastung, insbesondere in der Nacht, einzuplanen. etalytics wird Ausfallzeiten ankündigen, sofern Maßnahmen zur Abwehr spezifischer Bedrohungen der Sicherheit und Integrität der Systeme keine sofortige Ausfallzeit erfordern.
§8 Verbotene Nutzung
8.1 All uses of the services by the customer that may impair the confidentiality or integrity of etalytics' information technology systems are prohibited. Additionally, any uses that do not serve the contractually specified purposes of the services or exceed the typical scope of use are also considered prohibited.
8.2 A significant exceeding of the scope of use occurs when the actual usage significantly deviates either(i) from the individually agreed criteria for determining the extent of usage, based on which the remuneration is calculated, or - in the absence of individual contractual regulations - (ii) from the typical, expected usage behavior of the customer.The following criteria may be relevant fordetermining this:
• Number of connected locations,
• Number of connected data points (read/write),
• Number of users,
• Storage quota,
• Unlocked modules and functionality,
• Number of started minutes for Script Runner oncloud resources (etaSCRIPTS module).
§9 Remuneration, Billing
9.1 The one-time and recurring fees are specified in theoffer or the general price lists of etalytics.
9.2 Unless otherwise agreed, the agreed remunerationis due annually and must be paid accordingly.
9.3 Payments are generally due in advance on the 3rdbusiness day of the billing period.
9.4 If etalytics provides services that are not specifiedor priced in the contract, etalytics shall be entitledto remuneration based on the actual effort at thegeneral hourly rates of etalytics.
9.5 In the event of a significant exceeding of the scopeof use according to clause 8.2, etalytics shall beentitled to remuneration according to the generalprice list or, alternatively, a reasonableremuneration.
9.6 In the event of the customer's payment default,after fruitlessly setting a reasonable deadline to thecustomer, with simultaneous threat of blockingaccess to etalytics' services, etalytics is entitled toblock access until the payment is received. Thisdoes not apply to insignificant default amounts upto 5% of the remuneration for the affected etalyticsservice. The obligation to pay the agreedremuneration remains unaffected by this.
9.7 Unless expressly stated otherwise, all prices areunderstood to be net prices plus value-added tax.
9.8 etalytics reserves the right to reasonably adjust theagreed remuneration of an ongoing contractualrelationship with a notice period of 6 weeks beforethe effective date, provided that the underlyingcalculation bases for pricing, such as costs forpersonnel, materials, operation and softwaremaintenance, state/regulatory taxes, levies, fees,and costs of third-party components, havechanged, and only to the extent that this results in a change in the overall price. Once the annualremuneration increases by more than 5%, thecustomer may terminate the contract to beeffective at the time of the price adjustment. Thetermination must be made no later than 2 weeksbefore the price adjustment takes effect. etalyticswill inform the customer of the special terminationright in the announcement of the price adjustment.If the calculation bases mentioned in sentence 1decrease, the customer may demand a pricereduction corresponding to the decreasing costs.The customer may assert this claim with a noticeperiod of 6 weeks.
§10 Liability
10.1 The following provisions regarding liability and warranty by etalytics apply to all claims for damages, defects, or replacement claims by the customer arising from or in connection with the performance of etalytics' services, regardless of thelegal basis on which they are based (e.g., warranty,default, impossibility, any breach of duty, existenceof an impediment to performance, unlawful act,etc.), but do not apply to claims of the customer:
• for damages resulting from the violation of life,body, or health,
• due to intentional concealment of a defect by etalytics or the absence of a characteristic for which etalytics has assumed a guarantee,
• based on intentional or grossly negligent behavior by etalytics or its legal representatives,
• under the Product Liability Act.
10.2 The statutory provisions shall apply to theabove exceptions.
10.3 etalytics shall be liable for slight negligence only in the case of a breach of essential obligations, i.e.,obligations whose fulfillment is essential for the proper performance of the contract, whose violation endangers the achievement of the purpose of the contract, and on whose compliance the customer can regularly rely (cardinal obligations). In the event of a breach of a cardinal obligation, liability is limited to the typically foreseeable damage under the contract, but in any case to a maximum of EUR 25,000.00 per damage event. This also applies to lost profits and savings not realized. Liability for other indirect consequential damages is excluded.
10.4 In all other respects, etalytics' liability for slight or simple negligence is excluded.
10.5 etalytics assumes no duty of conduct towards the Customer for the negligent breach of which etalytics is liable.
10.6 etalytics shall be liable for grossly negligentdamage caused by its vicarious agents, limited tothe compensation of the typical and foreseeable damage for etalytics at the time of contract conclusion.
10.7 The non-fault-based liability of etalytics in the area of rental and similar usage relationships forexisting defects at the time of contract conclusionis expressly excluded.
10.8 etalytics shall not be liable for defects in connected third-party components, the customer'sproprietary software, or the interfaces used for connection, unless provided by etalytics itself.
10.9 etalytics shall not be liable for the third party'sbreach of obligations towards the providers of the connected third-party components. The customer is responsible for assessing the practical or legal consequences, such as additional costs, functionality restrictions, security risks, or potential damages resulting from the connection to etalytics, at their own responsibility.
10.10 etalytics is not responsible for the customer's data on the connected third-party components.The customer shall ensure that the data is adequately protected against destruction, loss,etc., and shall perform regular backups in particular.
10.11 Performance disturbances due to force majeure(especially strikes, lockouts, official orders, natural disasters, epidemics, or pandemics, failure of communication networks or network components,disruptions in the services of carriers) shall not be attributable to etalytics
10.12 etalytics reserves the right to raise the defence of contributory negligence, in particular with regard to the customer's obligations regarding data backup and protection against malicious software according to the current state of technology.
10.13 In the event of data loss, etalytics shall, in the case of a local (On-Premises) installation of the software, only be liable for the restoration effort that would be required assuming proper data backup by the customer. If the software is provided in a cloud environment operated by etalytics,etalytics is responsible for ensuring data backup.
10.14 For services used under the license conditions of third parties, the liability provisions of the respective license shall take precedence and be final. If these provisions do not apply, this clause 10shall apply in a subordinate manner.
10.15 The provisions of this clause 10 shall apply accordingly to claims of the customer against organs or employees of etalytics.
§11 Confidentiality
11.1 The contracting parties undertake to keep all
confidential information made accessible to them in connection with this contract confidential in definitely. Confidential information includes information that is either marked as protected or confidential or otherwise designated as such, or information that, given the circumstances of its disclosure, is reasonably recognizable as confidential or constitutes trade secrets within the meaning of § 2 No. 1 GeschGehG.
11.2 The above confidentiality obligation does not apply if and to the extent that the respective information is demonstrably (i) publicly known or becomes publicly known without the recipient's fault and without violating this confidentiality obligation, (ii) part of the state of the art or becomes part of the state of the art, (iii) already known to the recipient at the time of transmission,(iv) lawfully made known or accessible to the recipient by a third party, or will be lawfully made known or accessible by a third party, (v) required to be disclosed due to legal provisions or enforceable official orders or court decisions. The burden of proof for the existence of an exception lies with the respective information recipient. The other contracting party shall be informed in a timely manner before the information is disclosed to third parties.
11.3 Each contracting party shall take appropriate precautions to safeguard the confidential information of the other party, at least the measures required according to § 2 No. 1 b)Gesch GehG. Each contracting party shall disclose confidential information of the other party to its bodies, employees, consultants, or subcontractors only subject to this confidentiality obligation, to which the recipients shall then be subject accordingly.
§12 Data Protection
12.1 etalytics processes personal data only in accordance with applicable legal regulations, especially the General Data Protection Regulation(GDPR) and the Federal Data Protection Act (BDSG).
12.2 The customer is obligated to ensure the legality of data processing activities associated with the use of etalytics' services, especially those that occur onor via IT resources within etalytics' responsibility. In particular, the customer shall inform etalytics if personal data is involved.
12.3 The customer assumes responsibility for fulfilling all data protection information obligations, especially those under Art. 13 or 14GDPR, towards data subjects from their own area of responsibility, including employees, for the processing of personal data by etalytics for contract performance.
12.4 If etalytics processes personal data on behalf of the customer (Art. 28 GDPR), the parties shall conclude a separate data processing agreement based on the standard template generally used by etalytics.
§13 Term of Contract, Termination, Termination of the Contract
13.1 The contract shall commence at the latest upon the commencement of the use of services provided by etalytics and shall have a fixed term of 12months, unless otherwise agreed. Regular termination is excluded for the fixed term.
13.2 The contract can be terminated with a notice period of three months to the end of the term; otherwise, the contract will be automatically extended for an additional 12 months.13.3 The right of both parties to terminate for an important reason remains unaffected. An important reason for etalytics shall especially existif:• The customer provides false information to etalytics resulting in a remuneration that is significantly lower than contractually agreed.• The customer substantially and improperly uses the software or other services.• The customer is in arrears with payment of the remuneration or a significant portion of the remuneration for either two consecutive months or for a period longer than two months, with an amount of at least two monthly payments.
13.4 Notice of termination shall be given in written form.
13.5 Access rights and performance claims of the customer will be blocked or terminated to the extent specified in the termination notice. etalytics is entitled to delete data stored under the corresponding identifier on IT resources controlled by etalytics. The customer is obligated to inform etalytics at the same time of the termination if deletion is not to occur at the time of termination.
13.6 In the event of contract termination, items provided by etalytics to the customer for a limited period shall be returned at the customer's risk and expense and insured and traceable.
13.7 Provided files, data, and programs, as well as copies thereof, are to be deleted or destroyed by the customer.
§ 14 Changes to the Regulations
14.1 etalytics reserves the right to amend or supplement these GTC and the provisions in the service descriptions. The same applies to the amount of remuneration for products and services, with the regulations on price adjustments according to clause 9.8 applying concerning the conditions and scope of the remuneration change. etalytics will inform the customer before any changes or supplements are made. Changes and supplements will be deemed accepted by the customer if the customer does not object in written form within 6 weeks after being informed. In the notification of the change or supplement to these GTC, etalytics will inform the customer about the consequences of the customer's silence. If the customer objects to the changes or supplements, either party may terminate this contract. etalytics can also conditionally declare termination in conjunction with the notification. In the case of changes or supplements to the GTC that are mandatory under applicable law or due to a courtor official order, the aforementioned deadlines may be shorter.
14.2 Changes and supplements to these GTC require written form. This also applies to changes or annulment of this clause.14.3 Clause 14 does not apply to adjustments or changes to etalytics' services in ongoing obligations that do not have a significant impact on the equivalence relationship. In particular, the provisions of these GTC regarding changes to the
systems or changes to services through updates remain unaffected.
§ 15 Final Provision
15.1 Except in the area of § 354a HGB, the customer may only assign claims from this contract to third parties with prior written consent from etalytics.
15.2 The customer may assert a right of retention or set-off only with counter claims that are undisputed, acknowledged by etalytics, or legally established or arise from warranty claims.15.3 Declarations according to these GTC require written form (such as fax or email), unless otherwise agreed.15.4 German law shall exclusively apply, excluding the United Nations Convention on Contracts for the International Sale of Goods of April 11, 1980 (CISG),and any provisions that may lead to the application of foreign law.15.5 The exclusive place of jurisdiction for all disputes arising from or in connection with this contract is the registered office of etalytics at the time the legal action is brought. This does not apply if a different exclusive place of jurisdiction is legally determined. Additionally, etalytics is entitled to suet he customer at their general place of jurisdiction.